

Spielzeug-Sonderposten entstehen in Deutschland in enormen Mengen — besonders unmittelbar nach Weihnachten und nach Ostern, wenn Händler unverkaufte Bestände aus dem Saisongeschäft abbauen müssen. Der deutsche Spielzeugmarkt hatte laut GfK (2025) ein Gesamtvolumen von rund 3,8 Milliarden Euro im Jahr 2024, wobei etwa 55–60 % des Umsatzes im vierten Quartal (Oktober–Dezember) generiert wird. Das bedeutet: Für Händler, die Spielzeug verkaufen, entstehen nach dem Weihnachtsgeschäft regelmäßig erhebliche Restbestände, wenn die Prognose nicht aufgegangen ist. Zusätzlich entstehen Spielzeug-Sonderposten durch Modellwechsel, Lizenzauslauf (z. B. Film-Merchandise nach Ende einer Kinoauswertung), stornierte Bestellungen und E-Commerce-Retouren. Beim Verkauf von Spielzeug-Sonderposten müssen Händler und Insolvenzverwalter besondere Sicherheitsanforderungen beachten — Spielzeug unterliegt strengen EU-Regelungen, die auch beim B2B-Weiterverkauf gelten. ATS Trading GmbH kauft Spielzeug-Sonderposten unter Berücksichtigung aller regulatorischen Anforderungen.
Spielzeug ist eines der am stärksten regulierten Produkte im deutschen und europäischen Handel. Auch beim B2B-Weiterverkauf als Sonderposten gelten diese Anforderungen:
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie):
Diese Richtlinie legt Sicherheitsanforderungen für Spielzeug fest, das in der EU vermarktet wird. Sie gilt für alle Produkte, die für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind. Anforderungen:
– Mechanische und physikalische Sicherheit (keine spitzen Kanten, Erstickungsgefahr)
– Chemische Sicherheit (Grenzwerte für Schadstoffe)
– CE-Kennzeichnung (obligatorisch für jedes Spielzeugprodukt)
– EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
CE-Kennzeichnung:
Spielzeug muss eine sichtbare CE-Kennzeichnung tragen, die bestätigt, dass es den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie entspricht. Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung darf nicht in der EU verkauft werden — weder als A-Ware noch als Sonderposten.
Warnsymbole und Altersangaben:
Spielzeug muss mit Altersempfehlungen und Sicherheitshinweisen in der Sprache des Ziellandes ausgezeichnet sein. Für den deutschen Markt gilt: Deutsche Sprachversion der Sicherheitshinweise erforderlich.
Laut RAPEX-Datenbank (EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte, 2024) sind Spielzeug und Kinderbedarf regelmäßig unter den Kategorien mit den meisten Sicherheitsmeldungen — ein klares Signal, dass Compliance beim Weiterverkauf zwingend geprüft werden muss.
| Zeitraum | Entstehung | Ankaufspreis (% UVP) |
|---|---|---|
| Oktober–November | Händler kaufen Weihnachtsware, Restposten aus Vorsaison | 20–35 % |
| Dezember | Hochsaison, keine Restposten auf dem Markt | Sehr wenig verfügbar |
| Januar–Februar | Großes Post-Weihnachten-Sonderpostenangebot | 15–28 % |
| März–April | Osterware-Ankauf | 20–32 % |
| Mai–September | Niedrigsaison, Restbestand aus Ostern | 8–18 % |
| August–September | Schuljahresbeginn, Back-to-School-Spielzeug | 18–30 % |
Wichtigste Erkenntnis: Der optimale Zeitpunkt für den Verkauf von Spielzeug-Sonderposten ist unmittelbar nach dem Saisonpeak (Januar/Februar nach Weihnachten, April/Mai nach Ostern) — nicht Monate später. Jede Woche Verzögerung kostet 3–5 % des möglichen Erlöses.
Vor dem Verkauf von Spielzeug-Sonderposten sollten Händler diese Punkte prüfen:
Pflichtprüfungen:
– CE-Kennzeichnung auf jedem Artikel vorhanden und sichtbar?
– Altersangaben auf der Verpackung vorhanden und korrekt?
– Sicherheitshinweise in Deutsch (für Inlandsverkauf)?
– Keine offensichtlichen mechanischen Sicherheitsmängel (herausstehende Drähte, scharfe Kanten)?
– Keine fehlenden Kleinteile-Warnungen (CE-konforme Beschriftung)?
Empfohlene Prüfungen:
– EU-Konformitätserklärung des Herstellers vorhanden?
– Bekannte Rückrufe für dieses Produkt geprüft? (Produktsicherheitsplattform RAPEX der EU)
– Chemische Anforderungen bekannt (bei Knete, Fingerfarben, Badezusätzen für Kinder)?
Was bei Mängeln zu tun ist:
Fehlt die CE-Kennzeichnung oder bestehen Sicherheitsbedenken, darf das Produkt nicht in der EU weiterverkauft werden. In diesem Fall kann ATS Trading GmbH das Spielzeug nur für Nicht-EU-Exportmärkte oder Materialverwertung übernehmen — mit entsprechendem Preisabschlag.
| Spielzeugkategorie | A-Ware (OVP) | B1-Ware | Mischware |
|---|---|---|---|
| Konstruktionsspielzeug (LEGO etc.) | 30–45 % | 18–30 % | 10–20 % |
| Actionfiguren und Sammelserien | 25–40 % | 15–25 % | 8–18 % |
| Brettspiele (Marke) | 25–38 % | 15–25 % | 8–16 % |
| Brettspiele (No-Name) | 12–22 % | 8–15 % | 5–10 % |
| Plüschtiere (Marke) | 20–35 % | 12–22 % | 6–14 % |
| Fahrzeugspielzeug (Matchbox, Hot Wheels) | 25–40 % | 15–25 % | 8–18 % |
| Puppen (Barbie, Playmobil) | 25–40 % | 15–25 % | 8–18 % |
| Outdoor-Spielzeug (Rutschen, Schaukeln) | 20–35 % | 12–22 % | 6–14 % |
| Holzspielzeug (CE-konform) | 22–38 % | 14–25 % | 8–16 % |
| Elektronisches Spielzeug | 20–35 % | 12–22 % | 6–14 % |
Markenware (LEGO, Playmobil, Mattel, Hasbro, Schleich) erzielt 20–35 % Aufschlag gegenüber No-Name-Spielzeug.
Sehr stark nachgefragt (für Export und B2B):
– LEGO, Duplo, Technic — weltweit gefragt, stabiler Restwert
– Playmobil — besonders in MENA und Südeuropa beliebt
– Mattel (Barbie, Hot Wheels) und Hasbro (Nerf, Transformers) — US-Marken mit globaler Nachfrage
– Schleich-Figuren — hohes Sammler-Interesse, stabiler Preis
Gut nachgefragt:
– Brettspiele bekannter Verlage (Ravensburger, Schmidt)
– Plüschtiere bekannter Marken (Steiff, Ty)
– Lernspielzeug (LeapFrog, Osmo)
Schwächer nachgefragt:
– Lizenzspielzeug nach Ablauf der Film-/Serienrechte (z. B. veraltetes Filmmerch)
– No-Name-Spielzeug ohne CE-Nachweis
– Spielzeug mit unklarer Sicherheitszertifizierung
ATS Trading GmbH kauft Spielzeug-Sonderposten in folgenden Mengenstrukturen:
Das Weiterverkaufen von Spielzeug ohne gültige EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) innerhalb der EU ist rechtlich riskant. Die Konformitätserklärung ist der Nachweis, dass der Hersteller die Sicherheitsprüfungen gemäß der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG durchgeführt hat. Fehlt dieses Dokument, kann die Marktaufsicht den Verkauf untersagen. ATS Trading GmbH kauft Spielzeug ohne Konformitätserklärung nur dann an, wenn die CE-Kennzeichnung vorhanden ist und keine bekannten Sicherheitsprobleme vorliegen — und nur für Exportmärkte außerhalb der EU oder auf eigene Risikobewertung.
Spielzeug, das von einem Rückruf betroffen ist (gelistet in der RAPEX-Datenbank der EU-Kommission oder auf der Produktsicherheitsplattform Safety Gate), darf nicht weiterverkauft werden. In solchen Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, das Spielzeug aus dem Verkehr zu nehmen und — je nach Rückrufbedingungen — an den Hersteller zurückzusenden oder zu vernichten. ATS Trading GmbH prüft bei größeren Spielzeugposten stichprobenhaft auf aktive Rückrufe. Ware mit bekanntem Rückruf kann nicht angekauft werden.
Ja — in der Regel. Das Ablaufen einer Lizenz (z. B. ein Film-Merchandise-Vertrag läuft aus) betrifft den Produzenten: Er darf keine neue Ware mehr produzieren und in Verkehr bringen. Bereits produzierte und auf Lager liegende Ware kann rechtlich weiterverkauft werden („Erschöpfungsgrundsatz“). Allerdings verliert Lizenzspielzeug nach Ablauf der medialen Präsenz schnell an Marktnachfrage — ein Film-Merchandise-Posten nach Ende der Kinoauswertung ist deutlich schwerer zu verkaufen als während des Hypes. Der Ankaufspreis spiegelt diese geringere Nachfrage wider.
Nicht angekauft werden: (1) Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung, (2) Spielzeug mit aktivem EU-Rückruf, (3) Spielzeug, das nachweislich die chemischen Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie überschreitet, (4) Spielzeug mit gefährlichen mechanischen Mängeln (spitze Teile ohne Schutz, Erstickungsgefahren bei Kleinteilen ohne Warnung), (5) Spielzeug, bei dem Fälschungsverdacht besteht. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Spielzeugposten ankaufbar ist, senden Sie uns Fotos und die Artikelbezeichnungen — wir prüfen und antworten innerhalb von 24 Stunden.
Sehr wichtig. Spielzeug ist eine der timing-sensibelsten Warengruppen, weil 55–60 % des Jahresumsatzes im Q4 stattfinden. Wer direkt nach Weihnachten (Januar/Februar) mit dem Verkauf beginnt, erzielt 15–28 % des UVP — wer bis zum Sommer wartet, oft nur noch 8–15 %. Besonders Markenspielzeug und Trendprodukte verlieren schnell an Nachfrage, wenn der kulturelle Moment vorbei ist. Faustregel: Spielzeug-Sonderposten sollten spätestens 6 Wochen nach dem Saisonpeak an einen Ankäufer übergeben sein.
ATS Trading GmbH kauft Spielzeug-Sonderposten nach Weihnachten, Ostern und ganzjährig — CE-konforme Ware, alle Marken, ab 1 Palette.
Telefon:
E-Mail: info@atstrading.de
Adresse: (Bayern)
Fotos und Artikelangaben genügen — Angebot innerhalb von 24 Stunden.