Was ist beim Verkauf von B-Ware auf eBay und Amazon erlaubt? Zustandsangaben, Deklarationspflichten, Gebühren und häufige Fehler — vollständig erklärt.
eBay und Amazon sind die wichtigsten Online-Plattformen für den Wiederverkauf von B-Ware und Retourenware in Deutschland. eBay Deutschland hatte 2025 über 17 Millionen aktive Käufer, Amazon.de ist mit einem Marktanteil von über 50% der stärkste Online-Marktplatz im Land. Beide Plattformen erlauben den Verkauf von B-Ware, stellen jedoch klare Anforderungen an Zustandsangaben, Produktbeschreibungen und Deklarationspflichten. Wer diese Regeln ignoriert, riskiert Kontosperrung, Rückbuchungen und rechtliche Abmahnungen. Dieser Artikel erklärt, was auf beiden Plattformen erlaubt ist, welche Zustandsangaben korrekt verwendet werden müssen und wie man Gebühren und Provisionssysteme nutzt.
eBay hat standardisierte Zustandsangaben, die beim Erstellen eines Angebots ausgewählt werden müssen:
| eBay-Zustand | Was es bedeutet | Entspricht |
|---|---|---|
| Neu | Originalverpackt, nie benutzt | A-Ware (ungeöffnet) |
| Wie neu | Unbenutzt aber geöffnete Verpackung | A-Ware (geöffnet) |
| Sehr gut | Nur minimale Gebrauchsspuren, voll funktionsfähig | B-Ware (sehr gut) |
| Gut | Normale Gebrauchsspuren, voll funktionsfähig | B-Ware (Standard) |
| Akzeptabel | Deutliche Gebrauchsspuren, voll funktionsfähig | B-Ware (stark benutzt) |
| Für Teile/defekt | Funktioniert nicht | C-Ware |
Wichtig: Der Zustand muss der Realität entsprechen. eBay-Käufer haben 30-Tage-Rückgaberecht wenn Artikel nicht der Beschreibung entsprechen. Falsche Zustandsangaben → Rückgabe + mögliche Kontosanktionierung.
Pflichtangaben:
– Zustandsangabe (aus der Liste oben)
– Genaue Beschreibung der Mängel oder Abweichungen („leichte Kratzer auf der Rückseite“, „Originalkarton fehlt“)
– Fotos des tatsächlichen Artikels (keine Produktfotos des Herstellers als einzige Bilder)
– Angabe ob Zubehör vollständig oder unvollständig
Erlaubt:
– Verkauf aller B-Ware-Kategorien (Haushaltsgeräte, Elektronik, Spielzeug etc.)
– „Zustand: Gut“ für normale B-Ware
– Käufern Rückgaberecht ausschließen ist bei B2B (Gewerbetreibende kaufen von Gewerbetreibenden) eingeschränkt möglich
Nicht erlaubt:
– B-Ware als „Neu“ deklarieren
– Fotos des Originalprodukts ohne Hinweis auf tatsächlichen Zustand
– Sicherheitsrelevante Mängel verschweigen
eBay erhebt Verkaufsgebühren (Provision) die je nach Kategorie variieren:
– Elektronik: 8–10%
– Haushaltsgeräte: 8–12%
– Spielzeug: 8–10%
– Werkzeug: 8–10%
Dazu kommt 2,35% Zahlungsabwicklungsgebühr über eBay Payments. Gesamtprovision: typischerweise 10–14%.
Amazon hat ebenfalls standardisierte Zustandsangaben:
| Amazon-Zustand | Was es bedeutet |
|---|---|
| Neu | Originalverpackt, nie benutzt |
| Generalüberholt | Professionell auf Neuwertzustand gebracht |
| Sehr gut | Sehr wenig benutzt, minimale Spuren |
| Gut | Normale Nutzungsspuren, voll funktionsfähig |
| Akzeptabel | Deutliche Nutzungsspuren, alle Funktionen vorhanden |
Amazon Brand Registry:
Viele Marken (Bosch, Philips, LEGO) sind in Amazons Brand Registry eingetragen. Das bedeutet: Markeninhaber können Listings von Drittverkäufern prüfen und bei unkorrekter Darstellung löschen lassen. Immer korrekte Zustandsangaben verwenden.
Amazon A-to-z Guarantee:
Käufer können bis zu 90 Tage nach Bestelldatum Anträge stellen wenn Artikel nicht der Beschreibung entsprechen. Bei B-Ware: Immer Zustand, Vollständigkeit und bekannte Mängel klar angeben.
Fulfillment by Amazon (FBA) und B-Ware:
B-Ware kann grundsätzlich über FBA verkauft werden — aber Amazon prüft eingehende Waren. Stark beschädigte oder unsauber deklarierte Artikel werden abgelehnt. Für reguläre B-Ware mit klarer Deklaration funktioniert FBA gut.
Gebühren Amazon:
Referral Fee (Provision): 7–15% je nach Kategorie
FBA-Gebühren (wenn Lagerung und Versand über Amazon): Zusätzlich ca. 2–5 Euro pro Artikel je nach Größe
Bei Verkäufen an Privatpersonen gilt:
– 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung für neue Ware
– 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung bei gebrauchter (B-)Ware (bei schriftlicher Vereinbarung)
– Vollständiger Ausschluss ist gegenüber Verbrauchern nicht möglich
Deklarationspflicht: Mängel, die beim Verkauf bekannt waren, müssen angegeben werden. Verschweigen = Arglist, die Gewährleistungsausschlüsse unwirksam macht.
Gewerbliche Verkäufer auf eBay und Amazon müssen ein vollständiges Impressum haben — auch wenn sie als Einzelperson handeln. Name/Firmenname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, USt-ID (falls vorhanden).
Händler die Waren in Verkaufsverpackungen versenden, sind seit 2019 zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet. Das gilt auch für B-Ware-Händler auf eBay und Amazon. Registrierung unter lucid.verpackungsregister.org (kostenlos).
Fehler 1: Produktfotos des Herstellers als einzige Bilder
Käufer müssen den tatsächlichen Zustand sehen. Immer eigene Fotos des konkreten Artikels — auch wenn der Artikel gut aussieht.
Fehler 2: Mängel nicht beschreiben
„Leichter Kratzer an der Unterseite“ muss in der Beschreibung stehen. Wenn der Käufer das beim Auspacken findet ohne Vorwarnung → sofortige Rückgabe.
Fehler 3: Zubehör unvollständigkeit unterschlagen
„Originalzubehör fehlt“ oder „Ladekabel nicht dabei“ muss klar stehen. Nicht-Angabe = Irreführung.
Fehler 4: Falschen Zustand wählen
„Sehr gut“ für deutlich beschädigte Ware → Rückgabe, schlechte Bewertungen, Kontosanktionierung.
Fehler 5: Keine Rücklage für Rückgaben
Online-Händler sollten 5–8% des Umsatzes als Reserve für Rückgaben und Rückerstattungen einplanen.
Darf man B-Ware auf eBay und Amazon verkaufen?
Ja, beide Plattformen erlauben ausdrücklich den Verkauf von B-Ware unter den Zustandskategorien „Sehr gut“, „Gut“ und „Akzeptabel“. Korrekte Deklaration ist Pflicht.
Welche Provisionen fallen für B-Ware auf eBay an?
8–14% Gesamtprovision je nach Kategorie (Verkaufsgebühr + Zahlungsabwicklung). Haushaltsgeräte ca. 10–12%, Elektronik ca. 8–10%, Spielzeug ca. 8–10%.
Kann man als gewerblicher Händler die Gewährleistung bei B-Ware ausschließen?
Bei Verkäufen an Verbraucher (B2C): Nein, vollständiger Ausschluss ist nicht möglich. Bei B2B-Verkäufen (Unternehmen an Unternehmen): Individualvertraglich weitgehend regelbar.
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