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Der CSRD Nachhaltigkeitsbericht — vorgeschrieben durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464 — ist ab dem Berichtsjahr 2025 für Großunternehmen verpflichtend, mit Veröffentlichung der ersten Berichte im Jahr 2026. Die CSRD gilt für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz und löst die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ab. Im Vergleich zur NFRD ist die CSRD deutlich umfassender: Sie verlangt strukturierte Berichte nach einheitlichen ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards), verpflichtet zur externen Prüfung („Limited Assurance“) und erfordert die Offenlegung von Scope-3-Emissionen — also auch allen Emissionen aus der Lieferkette und dem eingekauften Warensortiment. Für den Groß- und Einzelhandel bedeutet das: Jede Einkaufsentscheidung, jeder Lieferant und jedes Lager wird Teil des Nachhaltigkeitsberichts. Schätzungsweise 50.000 Unternehmen in der EU fallen ab 2026 unter CSRD-Berichtspflicht (EU-Kommission, 2024) — und ziehen weitere 100.000–150.000 KMU als Zulieferer indirekt in die Pflicht. Wer B-Ware und Überschussware aus der Kreislaufwirtschaft von ATS Trading GmbH einkauft, kann seinen CSRD-Bericht mit messbaren CO2-Einsparungen stärken.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie wurde im Dezember 2022 verabschiedet und gilt in Deutschland über das CSRD-Umsetzungsgesetz (geplant: Herbst 2024).
Vergleich CSRD vs. NFRD:
| Merkmal | NFRD (alt) | CSRD (neu ab 2026) |
|---|---|---|
| Betroffene Unternehmen | ~11.600 EU-weit | ~50.000 EU-weit |
| Mitarbeiterschwelle | >500 | >250 |
| Umsatzschwelle | >40 Mio. € | >50 Mio. € |
| Standard | Keine Pflicht, freiwillig GRI | ESRS (Pflicht) |
| Externe Prüfung | Optional | Pflicht (Limited Assurance) |
| Scope-3-Emissionen | Nicht verpflichtend | Verpflichtend |
| Digitale Auszeichnung | Nein | Ja (XBRL-Format) |
| Zukunftsorientiert | Nein | Ja (Ziele und Maßnahmen) |
Kernprinzip der CSRD: Doppelte Wesentlichkeit
Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen wirken („outside-in“ — finanzielle Wesentlichkeit), als auch wie das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft wirkt („inside-out“ — Auswirkungswesentlichkeit). Dieser „double materiality“-Ansatz ist neu und anspruchsvoller als bisherige Berichtspflichten.
Die CSRD-Einführung erfolgt gestaffelt:
Welle 1 — Ab Berichtsjahr 2024 (Bericht 2025):
Unternehmen, die bereits unter die alte NFRD fielen (börsennotierte Großunternehmen mit >500 MA).
Welle 2 — Ab Berichtsjahr 2025 (Bericht 2026):
Alle anderen Großunternehmen: >250 Mitarbeiter ODER >50 Mio. € Umsatz ODER >25 Mio. € Bilanzsumme (zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein).
Welle 3 — Ab Berichtsjahr 2026 (Bericht 2027):
Kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen (KMU an geregelten Märkten), mit vereinfachtem LSME-Standard.
KMU-Ausnahme:
Nicht-börsennotierte KMU sind von der direkten CSRD-Pflicht vorerst ausgenommen. Die EU-Kommission entwickelt jedoch einen freiwilligen Standard (VSME — Voluntary Sustainability Reporting for SMEs), der faktisch zur Pflicht wird, sobald Großkunden Lieferanten-ESG-Daten anfordern.
Für den Handelsssektor konkret:
Ein Großhändler mit 280 Mitarbeitern und 60 Mio. € Umsatz muss seinen ersten CSRD-Bericht für das Geschäftsjahr 2025 bis spätestens Mitte 2026 veröffentlichen. Die Vorlaufzeit für Datenbeschaffung (insbesondere Scope-3-Daten) beträgt erfahrungsgemäß 12–18 Monate — das bedeutet: Wer jetzt nicht beginnt, kann den ersten Bericht nicht korrekt erstellen.
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die verbindlichen Berichtsstandards, die von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt wurden und seit 2023 in Kraft sind. Für den Handel besonders relevante ESRS:
ESRS E1 — Klimawandel:
ESRS E5 — Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft:
ESRS S2 — Arbeitnehmer in der Lieferkette:
ESRS G1 — Unternehmensführung:
Checkliste: Mindestinhalt eines CSRD-Berichts für Händler
| ESRS-Standard | Pflichtinhalt | Relevanz Handel |
|---|---|---|
| ESRS 1 (Allgemein) | Wesentlichkeitsanalyse, Governance | Hoch |
| ESRS E1 | Scope 1/2/3 Emissionen, Klimaziele | Sehr hoch |
| ESRS E5 | Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft | Hoch |
| ESRS S1 | Eigene Belegschaft | Mittel |
| ESRS S2 | Lieferketten-Arbeitnehmer | Hoch |
| ESRS G1 | Unternehmensführung, Compliance | Mittel |
Für Handelsunternehmen ist Scope 3 der größte und komplizierteste Teil des CSRD-Berichts. Scope-3-Emissionen entstehen in der gesamten Wertschöpfungskette — vor und nach dem eigenen Unternehmen.
Die 15 Scope-3-Kategorien (GHG Protocol):
Für den Handel besonders relevant sind:
Das Daten-Problem: Für Kategorie 1 müssen Emissionsfaktoren für alle eingekauften Produkte ermittelt werden. Das erfordert entweder Primärdaten vom Lieferanten (ideal) oder branchenübliche Emissionsfaktoren aus Datenbanken (akzeptierter Fallback nach ESRS).
Wie B-Ware-Einkauf die Scope-3-Bilanz verbessert:
Wenn ein Handelsbetrieb statt Neuwaren B-Ware und Überschussware von ATS Trading GmbH bezieht, sinken die Scope-3-Emissionen aus Kategorie 1 erheblich:
| Produkt | Scope-3 (Neuwaren) | Scope-3 (B-Ware) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Laptop (2 kg) | 300–400 kg CO2e | 30–60 kg CO2e | ca. 85 % |
| Waschmaschine (70 kg) | 280–350 kg CO2e | 50–80 kg CO2e | ca. 78 % |
| Textilien (1 Stück) | 8–15 kg CO2e | 1–3 kg CO2e | ca. 82 % |
Quelle: ecoinvent 3.9 / WRAP Circular Economy Reports, 2023–2024
Ein Handelsunternehmen, das 20 % seines Einkaufsvolumens auf B-Ware umstellt, kann seine Scope-3-Emissionen aus Kategorie 1 um 15–17 % senken — und das vollständig dokumentiert ausweisen.
Phase 1 — Wesentlichkeitsanalyse (6–12 Monate vor Berichtsjahr):
Identifizieren Sie alle für Ihr Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen — sowohl von innen nach außen als auch von außen nach innen. Für den Handel typisch wesentlich: CO2-Emissionen aus Lieferkette, Verpackungsabfall, faire Arbeitsbedingungen bei Lieferanten, Kreislaufwirtschaft.
Phase 2 — Datenerhebung (laufend im Berichtsjahr):
Phase 3 — Berichtsentwurf nach ESRS (Q1 nach Berichtsjahr):
Strukturierter Bericht nach ESRS, externe Prüfung beauftragen („Limited Assurance“), XBRL-Tagging für das Europäische Einheitliche Elektronische Format (ESEF).
Phase 4 — Externe Prüfung und Veröffentlichung:
Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) prüft Nachhaltigkeitsbericht mit „Limited Assurance“ (wird schrittweise auf „Reasonable Assurance“ erhöht). Veröffentlichung im Lagebericht des Jahresabschlusses.
Fehler 1 — Wesentlichkeitsanalyse übersprungen:
Viele Unternehmen berichten über alles, ohne Wesentlichkeitsanalyse. Das ESRS 1 schreibt eine dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse vor — Berichte ohne sie riskieren Ablehnung durch den Prüfer.
Fehler 2 — Scope-3 unvollständig:
Nur Scope 1 und 2 zu berichten und Scope 3 „wegen fehlender Daten“ auszulassen, ist bei wesentlichen Scope-3-Emissionen nicht zulässig. Notfalls müssen Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken verwendet werden.
Fehler 3 — Keine Ziele und Maßnahmen:
CSRD verlangt nicht nur Vergangenheitsdaten, sondern auch zukunftsgerichtete Ziele (z. B. „30 % weniger Scope-3 bis 2030“) und konkrete Maßnahmen. Fehlende Ziele werden von Prüfern beanstandet.
Fehler 4 — Keine externe Prüfung eingeplant:
Limited Assurance ist Pflicht. Wirtschaftsprüfer sind auf CSRD-Prüfungen bereits jetzt stark ausgelastet — frühzeitig beauftragen (12 Monate vor Prüfungstermin).
Muss mein Unternehmen als Händler mit 300 Mitarbeitern einen CSRD-Bericht erstellen?
Ja, wenn zwei der drei Kriterien erfüllt sind: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Mio. Euro Umsatz oder mehr als 25 Mio. Euro Bilanzsumme. Ein Händler mit 300 Mitarbeitern und 60 Mio. Euro Umsatz erfüllt zwei Kriterien und ist ab Berichtsjahr 2025 berichtspflichtig. Der erste Bericht muss 2026 vorliegen. Das Unternehmen muss jetzt mit der Wesentlichkeitsanalyse und der Datenerhebung beginnen, um den Bericht fristgerecht erstellen zu können. Ein externer CSRD-Berater kostet je nach Unternehmensgröße 30.000–150.000 Euro — gut investiert im Vergleich zu möglichen Bußgeldern.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich keinen CSRD-Bericht erstelle?
Die CSRD-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen einführen müssen. In Deutschland sollen nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz Bußgelder bis zu 500.000 Euro drohen. Zudem können Banken und Investoren bei fehlendem CSRD-Bericht Kreditlinien einschränken oder Risikoaufschläge verlangen. Börsennotierte Unternehmen riskieren zusätzlich Kursrisiken durch mangelnde ESG-Transparenz.
Wie kann ich B-Ware-Einkauf im CSRD-Bericht ausweisen?
B-Ware und Restpostenware, die von zertifizierten Händlern wie ATS Trading bezogen wird, können im CSRD-Bericht unter ESRS E5 (Ressourcennutzung) als kreislaufwirtschaftlicher Einkauf ausgewiesen werden. Dafür benötigen Sie von Ihrem Lieferanten: Herkunftsnachweis der Ware, Produktkategorie und — idealerweise — einen CO2-Proxy oder LCA-Äquivalent. ATS Trading stellt entsprechende Lieferantendokumentationen auf Anfrage aus. Kontakt: atstrading.de/kontakt
Was ist „double materiality“ und warum ist sie für Händler besonders anspruchsvoll?
„Double materiality“ bedeutet, dass Händler sowohl berichten müssen, welche Nachhaltigkeitsrisiken auf ihr Geschäftsmodell wirken (finanzielle Wesentlichkeit — z. B. steigende CO2-Preise, Lieferkettenunterbrechungen durch Klimawandel), als auch welche Auswirkungen ihr Geschäft auf Umwelt und Gesellschaft hat (Auswirkungswesentlichkeit — z. B. CO2-Emissionen der verkauften Produkte, Abfallmengen, Arbeitsbedingungen bei Lieferanten). Für Händler mit breitem Sortiment und vielen internationalen Lieferanten ist der Scope besonders groß — weshalb der B-Ware-Einkauf aus transparenten deutschen Quellen wie ATS Trading auch aus Compliance-Sicht attraktiver wird.
Gilt CSRD auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind?
Ja, mit Einschränkungen. Drittstaatenunternehmen (nicht-EU), die in der EU mehr als 150 Mio. Euro Umsatz erzielen und mindestens eine börsennotierte oder große EU-Tochter haben, fallen ab 2028 unter eine eigene CSRD-Variante. Nicht-börsennotierte ausländische Konzerne mit großen deutschen Töchtern werden über die Töchter in die Berichtspflicht einbezogen. Für reine Importeure ohne EU-Niederlassung, die ausschließlich über B2B-Händler in Deutschland verkaufen, gilt die CSRD direkt nicht — indirekt aber über die Datenabfragen ihrer deutschen Abnehmer.
Wie unterscheidet sich CSRD vom GRI-Standard, den manche Unternehmen schon nutzen?
GRI (Global Reporting Initiative) ist ein freiwilliger internationaler Berichtsstandard, den viele Unternehmen freiwillig angewendet haben. Die ESRS-Standards der CSRD sind rechtlich verbindlich, auf die EU ausgerichtet und stärker auf finanzielle Wesentlichkeit fokussiert. GRI und ESRS sind teilweise kompatibel: Die EFRAG hat einen Interoperabilitätsleitfaden veröffentlicht, der zeigt, welche GRI-Offenlegungen auf ESRS anrechenbar sind. Unternehmen mit GRI-Erfahrung haben einen Vorsprung, müssen aber dennoch auf ESRS umstellen.
Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht ist ab 2026 keine Frage des „ob“, sondern des „wie gut“. Für Handelsbetriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Umsatz beginnt die Berichtspflicht mit dem Geschäftsjahr 2025 — die Vorbereitung muss jetzt starten. Wer CSRD strategisch denkt, erkennt: Nachhaltige Beschaffung, kreislaufwirtschaftliche Lieferketten und transparente Scope-3-Daten sind nicht nur Compliance, sondern Wettbewerbsvorteil. Der einfachste Hebel für niedrigere Scope-3-Emissionen: mehr B-Ware und Kreislaufwirtschaft im Einkauf. ATS Trading GmbH ist Ihr zertifizierter Partner für B-Ware-Paletten, Überschussware und Retouren — mit vollständiger Dokumentation für Ihr CSRD-Reporting. Jetzt anfragen und Ihren Nachhaltigkeitsbericht stärken: atstrading.de/kontakt
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