

Amazon und Zalando stehen im Mittelpunkt der europäischen Debatte um die Vernichtung unverkaufter Waren — und das aus gutem Grund. Der EU-Investigationsbericht 2021 des Europäischen Parlaments dokumentierte, dass allein Amazons Frankreich-Lager innerhalb von 12 Monaten über 3 Millionen unverkaufte Artikel vernichtete, darunter tausende nagelneue Elektronikgeräte, Bücher und Haushaltswaren. Zalando verzeichnet laut eigener Berichte eine Retourenquote von bis zu 50 % bei Kleidungsbestellungen — und ein Teil dieser Ware wird mangels wirtschaftlicher Aufbereitung entsorgt. Dieses Kapitel endet ab Juli 2026: Die ESPR-Verordnung (EU 2024/1781) verbietet die Vernichtung unverkaufter Konsumgüter für Großunternehmen. Online-Händler mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz müssen alternative Verwertungswege nachweisen — und das jährlich dokumentiert. Wer die Wende nicht schafft, riskiert Bußgelder, Marktzugang und Reputationsverlust. Gleichzeitig entsteht ein enormes Angebot an professionell verwertbarer Überschuss- und Retourenware für den B2B-Markt.
Die Vernichtung von Retouren und Überbeständen ist im Online-Handel keine Ausnahme — sie war bis vor kurzem Standardprozess. Die Gründe sind rein ökonomisch:
Bei Amazon:
Bei Zalando:
Das kollektive Ergebnis: Laut WRAP (Waste Resources Action Programme) UK 2023 landen europaweit jährlich Textilien im Wert von mehr als 2 Milliarden Euro in der Tonne — ein großer Teil davon aus dem E-Commerce.
Das EU-Vernichtungsverbot (Artikel 27a ESPR, EU 2024/1781) ist ab Juli 2026 für alle Großunternehmen in der EU verbindlich:
Was verboten ist:
Was weiterhin erlaubt ist:
Berichtspflicht: Unternehmen müssen jährlich dokumentieren:
Diese Berichte werden den nationalen Marktüberwachungsbehörden vorgelegt und können veröffentlicht werden.
Der Onlinehandel hat strukturell höhere Retourenquoten als der stationäre Handel. Das ist bekannt — aber die Zahlen verdeutlichen, welch massive Mengen betroffen sind:
| Handelskanal | Durchschnittliche Retourenquote | Quelle |
|---|---|---|
| Stationärer Einzelhandel | 8–10 % | ibi research 2024 |
| Online-Handel allgemein | 20–30 % | Handelsverband Deutschland 2024 |
| Online-Modekauf | 40–50 % | ibi research 2024 |
| Amazon Marketplace (DE) | 15–25 % (kategoriabhängig) | Schätzung Händlerbund 2023 |
Warum trifft das Verbot Online-Händler besonders:
1. Volumen: Online-Händler mit 50+ Millionen Euro Umsatz bewegen Millionen Artikel pro Jahr. Selbst 5 % unverwertbare Retouren bedeuten hunderttausende Artikel ohne legalen Entsorgungsweg.
2. Produktkondition: Retouren aus dem Online-Handel sind oft in einem Zustand, der eine einfache Wiederlistung als Neuware verhindert — Verpackung geöffnet, Sichtzeichen des Anprobierens, fehlende Beilagen.
3. Logistik: Online-Händler müssen Retourenprozesse komplett neu aufstellen — von der Prüfung über die Zustandsbewertung bis zur Verwertungsentscheidung.
4. Datenverantwortung: Für das ESPR-Reporting müssen Unternehmen pro Artikel nachweisen können, welchen Verwertungsweg er genommen hat — das erfordert neue IT-Systeme.
Das Vernichtungsverbot erfordert von Online-Händlern ein systematisches Retourenmanagement. Das bedeutet konkret:
Schritt 1: Zustandsbewertung einführen
Jede Retoure muss beim Eingang geprüft und in eine Kategorie eingestuft werden:
Schritt 2: B-Ware-Kanal aufbauen
B-Ware muss aktiv über einen eigenen Kanal vermarktet werden — entweder über einen eigenen B-Ware-Shop, eBay, Amazon Warehouse Deals (für Marketplace-Händler) oder den Verkauf an B2B-Aufkäufer.
Schritt 3: B2B-Ankauf als Massenkanal etablieren
Für Mengen, die intern nicht wirtschaftlich aufbereitet werden können, ist der Verkauf an professionelle B2B-Aufkäufer die effizienteste Lösung. ATS Trading GmbH kauft gebrauchte und unverkaufte Ware palettenweise ab — ohne Logistikaufwand für den Verkäufer.
Schritt 4: Dokumentation für ESPR-Reporting aufbauen
Jeder Verwertungsweg muss dokumentiert werden. B2B-Ankaufbelege, Spendenquittungen und Recyclingzertifikate sind gültige Nachweise für das jährliche ESPR-Reporting.
Der Verkauf von Retouren und Überbeständen an B2B-Aufkäufer ist für viele Online-Händler die wirtschaftlich attraktivste und operativ einfachste Alternative zur Vernichtung:
Vorteile im Vergleich:
| Kriterium | Vernichtung (alt) | B2B-Ankauf (neu) |
|---|---|---|
| Kosten | Entsorgungsgebühren + Logistik | Einnahmen durch Ankauf |
| Aufwand | Gering (eine Buchung) | Mittel (Kontakt + Übergabe) |
| Compliance ab 07/2026 | Verboten (Bußgeld) | Vollständig rechtskonform |
| Dokumentation | Entsorgungsnachweis | Ankaufbeleg als ESPR-Nachweis |
| Image | Negativ (Vernichtungsvorwurf) | Positiv (Kreislaufwirtschaft) |
ATS Trading GmbH kauft Retouren, Überbestände und unverkaufte Ware ab — direkt und unkompliziert. Das Angebot gilt für alle Produktkategorien: Elektronik, Mode, Haushaltsgeräte, Spielzeug, Sport und mehr. Mehr zum Überschussware Ankauf oder direkt ATS Trading GmbH anfragen.
Beide Plattformen haben die politische Entwicklung erkannt und begonnen, alternative Programme aufzubauen:
Amazon:
Zalando:
Diese Maßnahmen adressieren jedoch nur einen Teil der Herausforderung. Der Großteil des Retourenvolumens auf dem Amazon Marketplace kommt von Drittanbietern, die eigenständig für ihre Verwertungsprozesse verantwortlich sind. Für diese Händler ist der B2B-Ankauf die direkteste Lösung.
Um die Dimension des Vernichtungsverbots für den Online-Handel zu verstehen, helfen konkrete Zahlen:
Retourenvolumen Deutschland 2024 (Schätzung Handelsverband Deutschland / ibi research):
Was mit diesen Artikeln passiert (Schätzung EEB / EU-Kommission 2023):
Diese 59 Millionen Artikel sind der Kern des Problems, das das EU-Vernichtungsverbot ab Juli 2026 adressiert. Für Online-Händler bedeutet das: Nicht 5 % der Retourenmenge ist betroffen — sondern der Großteil der nicht wiederverkäuflichen Retouren muss einen neuen, legalen Weg finden.
Die Retoure ist das größte Kostenpostens des deutschen Online-Handels — und damit auch der stärkste wirtschaftliche Hebel des Vernichtungsverbots:
| Kostenblock | Betrag pro Retoure (Schätzung IFH Köln 2024) |
|---|---|
| Rückversandkosten | 3,50–7,00 € |
| Bearbeitungskosten (Prüfung, Einbuchung) | 4,00–8,00 € |
| Wiederaufbereitung (Reinigung, Umverpackung) | 2,00–6,00 € |
| Vernichtung (bisher) | 0,50–2,00 € |
| Gesamtkosten pro Retoure | 10–23 € pro Artikel |
Wenn B2B-Ankauf statt Vernichtung erfolgt, entfallen die Vernichtungskosten und werden durch Einnahmen ersetzt — selbst 0,50 bis 2,00 Euro Ankaufserlös pro Artikel bedeuten bei 100.000 Retouren einen Unterschied von 50.000 bis 200.000 Euro im Jahresergebnis.
Gilt das Vernichtungsverbot auch für Amazon-Marketplace-Händler?
Ja. Das Vernichtungsverbot gilt für alle Unternehmen, die Waren in der EU in Verkehr bringen — unabhängig davon, ob sie über Amazon, ihren eigenen Shop oder andere Kanäle verkaufen. Marketplace-Händler über 250 Mitarbeiter oder 50 Millionen Euro Umsatz sind direkt betroffen. Für kleinere Händler gilt die Übergangsfrist bis 2030.
Was passiert mit Retouren, die nicht mehr als Neuware verkauft werden können?
Diese Retouren müssen über einen alternativen Weg verwertet werden: als B-Ware weiterverkaufen (eigener B-Ware-Shop, eBay, Amazon Warehouse), an B2B-Aufkäufer wie ATS Trading GmbH verkaufen, spenden oder über das EPR-Recycling-System entsorgen. Die Vernichtung ist ab Juli 2026 verboten.
Wie hoch ist die Retourenquote im deutschen Online-Handel wirklich?
Laut Handelsverband Deutschland 2024 liegt die durchschnittliche Retourenquote im deutschen Online-Handel bei 17 % — mit starken Ausreißern nach oben im Modekauf (bis zu 50 %) und nach unten in Kategorien wie Lebensmittel (unter 1 %). Das entspricht einem Gesamtvolumen von über 600 Millionen Retouren pro Jahr allein in Deutschland.
Wie muss ich Retouren für das ESPR-Reporting dokumentieren?
Das ESPR-Reporting erfordert pro Artikel (oder Produktkategorie) die Angabe von Menge, Gewicht und Verwertungsweg. Für den B2B-Ankauf reicht ein Ankaufbeleg des Käufers als Nachweis. Für Spenden ist eine Spendenbestätigung erforderlich. Für Recycling ist ein Zertifikat der zugelassenen Verwertungsanlage nötig.
Darf Amazon weiterhin Artikeln zur Vernichtung empfehlen?
Amazons eigener „Disposal“-Service ist für Händler bis Juli 2026 noch nutzbar. Ab diesem Datum können Händler, die unter das Vernichtungsverbot fallen, diesen Service nicht mehr legal in Anspruch nehmen. Amazon selbst ist in der Pflicht, seinen FBA-Disposal-Service bis dahin rechtskonform umzugestalten.
Gilt das Vernichtungsverbot auch für Neuware, die nie in den Verkauf gegangen ist?
Ja. Das Verbot gilt für alle unverkauften Konsumgüter — also auch für Neuware aus Überproduktion, die nie ein Regal oder einen Onlineshop erreicht hat. Das betrifft insbesondere Saison-Überschüsse aus dem Textil- und Spielzeugbereich.
Das EU-Vernichtungsverbot ist keine technische Regulierung am Rande — es ist ein fundamentaler Eingriff in das Geschäftsmodell des Online-Handels. Amazon, Zalando und alle anderen großen Player müssen ihre Logistikketten, IT-Systeme und Reporting-Prozesse bis Juli 2026 anpassen.
Für Marketplace-Händler und Online-Shops, die schnell eine pragmatische Lösung brauchen, ist der professionelle B2B-Ankauf der direkteste Weg: Ware wird abgeholt, bezahlt und auf dem B2B-Wiederverkaufsmarkt weiterverwertete. Kein Bußgeldrisiko, kein Reputationsproblem, direkter Liquiditätseffekt.
ATS Trading GmbH ist spezialisiert auf den Ankauf von Restposten, Retouren und Überbeständen aller Kategorien. Wir kaufen palettenweise oder in ganzen LKW-Ladungen — schnell, unkompliziert und mit vollständiger Dokumentation für Ihr ESPR-Reporting. Jetzt Anfrage stellen und innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Angebot erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Überschussware Ankauf sowie im Überblick zu den EU Kreislaufwirtschaftsgesetzen 2026.